Schweiz
Künzli Sprunggelenkschuhe sind von den Krankenkassen und Unfallversicherungen (Suva) anerkannt und auf der Mittel- und Gegenstände-Liste (kurz MiGel) eingetragen (Nr. 23.01.04.00.1).
Für eine Kostengutsprache benötigt der Patient ein entsprechendes Arztrezept. Der Sprunggelenkschuh wird direkt in der Klinik/Praxis oder von einem Orthopädie-Fachgeschäft abgegeben. Die Preise der Künzli Sprunggelenkschuhe entsprechen dem offiziellen OSM/SVOT-Tarif und sind jeweils durch die Tarifkommission freigegeben (www.zmt.ch).
Deutschland
Künzli Sprunggelenkschuhe sind im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Für eine Kosten-Übernahme durch die Krankenkasse oder Unfallversicherung (z.B. DGUV) ist eine entsprechende ärztliche Verschreibung mit Angabe der Hilfsmittelnummer für die Kostenfreigabe der Versicherung nötig. Die Schuhabgabe erfolgt über ein Orthopädie-Fachgeschäft. Die Hilfsmittelnummern der einzelnen Modelle finden Sie hier: